Einleitung: Ihr Projekt in Solingen
Möchten Sie ein abrissgenehmigung terrasse solingen bauen, wissen aber nicht, welche Fundamente bei Lehmboden nötig sind? Als erfahrener Baustatiker mit Zulassung nach §63 BauO NRW begleite ich Sie durch die wesentlichen Schritte. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die technischen und rechtlichen Aspekte für den Bau einer Terrasse in Solingen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und relevanter Normen. Auch wenn der Begriff "Abrissgenehmigung" im Titel steht, behandeln wir hier primär die Konstruktion und die dafür nötigen Genehmigungen und technischen Vorgaben. Sollten Sie tatsächlich einen Rückbau planen, sind separate Vorschriften zu beachten.
Lokale Vorschriften in Solingen
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrasse beginnen, ist eine genaue Kenntnis der lokalen Vorschriften der Stadt Solingen unerlässlich. Genehmigungsfreie Vorhaben sind in § 62 BauO NRW geregelt. Eine Terrasse mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe von maximal 3 m, die nicht überdacht ist, ist in der Regel genehmigungsfrei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine anderen Vorschriften, wie etwa Abstandsflächen oder Festsetzungen aus einem Bebauungsplan, eingehalten werden müssen.
Prüfen Sie stets die aktuelle örtliche Bauordnung und den gültigen Flächennutzungsplan sowie eventuelle Bebauungspläne der Stadt Solingen. Konsultieren Sie hierzu die "Hinweise zum genehmigungsfreien Bauen, Stadt Solingen, Stand [aktuelles Jahr]" oder ähnliche offizielle Veröffentlichungen der Bauaufsichtsbehörde Solingen, die auf deren Webseite verfügbar sind.
Für größere oder überdachte Terrassen ist zwingend eine Baugenehmigung nach § 63 BauO NRW erforderlich. Ein Bauherr in Solingen erhielt beispielsweise eine Ablehnung wegen unzureichender Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen - eine frühzeitige Prüfung der Bebauungspläne hätte dies verhindern können.
Technische Anforderungen (DIN 18300, BauO NRW, Eurocode 7)
Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit Ihrer Terrasse hängen maßgeblich von der korrekten Ausführung des Unterbaus und der Fundamente ab. Hierbei sind verschiedene Normen und technische Regeln zu beachten:
- Baugrunduntersuchung: Gemäß DIN EN 1997-1 (Eurocode 7, Teil 1: Allgemeine Regeln für die Geotechnik) ist die Tragfähigkeit und Zusammensetzung des Baugrundes zu ermitteln. Bei Lehmböden, die in Solingen häufig vorkommen können, ist eine Frosttiefe von mindestens 80 cm, oft sogar 100 cm, einzuhalten.
- Erdarbeiten: Die DIN 18300 (VOB/C - Erdarbeiten) regelt die Ausführung von Erdarbeiten, insbesondere den Aushub und die Verfüllung. Das Planum muss gemäß Abschnitt 3.2.1 frostfrei gegründet und tragfähig sein. Eine nicht frostsichere Gründung führt unweigerlich zu Setzungen und Rissen.
- Entwässerung: Eine effiziente Entwässerung ist entscheidend. Gemäß DIN 4095 ist eine Drainage bei bindigen Böden (wie Lehm) oder hohem Grundwasserstand vorzusehen, um Staunässe und Frostschäden zu vermeiden. Das Gefälle der Terrasse sollte mindestens 1,5 % betragen, um Oberflächenwasser abzuleiten.
Fundamenttypen für Terrassen
Die Wahl des Fundamenttyps hängt stark von der Bodenbeschaffenheit und der geplanten Terrassenkonstruktion ab. Bei Lehmböden sind frostsichere Gründungen unerlässlich.
| Fundamenttyp | Mindesttiefe | Material | Kostenschätzung pro m² (Fundament) |
| Punktfundamente (Beton C20/25) | 80 cm (frostfrei) | Beton C20/25, Bewehrung Ø 8mm (bei Bedarf) | ca. 80-120 EUR |
| Streifenfundamente (Beton C20/25) | 80 cm (frostfrei) | Beton C20/25, ggf. Magerbeton als Sauberkeitsschicht | ca. 100-150 EUR |
| Tragschicht auf verdichtetem Untergrund | 20-30 cm Schotter (mind. 0/32), 5 cm Splitt (2/5) | RC-Schotter, Basaltsplitt, Geotextil | ca. 40-70 EUR |
| Pfahlgründung (bei sehr schlechtem Baugrund) | Ab 1,50 m (tiefer als Frostgrenze) | Fertigpfähle, Bohrpfähle (Beton C25/30) | ab 200 EUR (komplex) |
Die genannten Kostenschätzungen sind Richtwerte und können je nach Region, Materialverfügbarkeit und Arbeitsaufwand variieren. Ein Bodengutachten liefert präzise Daten für die Fundamentbemessung.
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Eine sorgfältige Planung und Ausführung minimiert das Risiko von Bauschäden. Hier sind dokumentierte Fälle häufiger Fehler:
- Fehlende oder unzureichende Drainage: Ein Bauherr in Solingen erlebte nach dem ersten Winter erhebliche Setzungen und Frostaufbrüche der Terrassenplatten, da die fehlende Drainage bei lehmigem Untergrund zu Staunässe führte. Achten Sie auf eine fachgerechte Dränung gemäß DIN 4095 und ein ausreichendes Gefälle.
- Unzureichende Fundamenttiefe: Wenn Fundamente nicht die örtliche Frosttiefe (mindestens 80 cm in NRW) erreichen, kann es zu Frosthebungen kommen. Ein Bauunternehmer in Solingen musste eine gesamte Terrasse nach dem Winter sanieren, weil die Punktfundamente nur 60 cm tief waren.
- Ignorieren des Bodengutachtens: Ein Bauherr in Solingen erhielt eine Ablehnung der Abnahme wegen fehlender Plinten und einer nicht nachgewiesenen Tragfähigkeit des Untergrunds, da der Bau ohne Bodengutachten und statische Bemessung erfolgte. Prüfen Sie stets den Bodengutachten und die darauf basierende statische Planung.
- Fehlende Abstandsflächen: Nichtbeachtung der nachbarschaftlichen Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW kann zu Rückbauaufforderungen führen.
Abrissgenehmigung Terrasse Solingen bauen - Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Schritt 1: Baurechtliche Prüfung und Baugrunduntersuchung
Prüfen Sie den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne der Stadt Solingen - insbesondere hinsichtlich Bodenart (Lehm/Moräne/Sand), Baugrenzen, Abstandsflächen und Schutzgebieten. Für die Baugrundbeurteilung führen Sie eine einfache Bodenprobe durch: Bohren Sie 60 cm tief - bei klebrigem, rissigem Material handelt es sich wahrscheinlich um Lehm. Bei Unsicherheit beauftragen Sie ein geotechnisches Büro für ein Bodengutachten gemäß DIN EN 1997-2.
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Schritt 2: Fundamentplanung und -auswahl
Wählen Sie das passende Fundament basierend auf dem Bodengutachten und der Terrassenlast. Bei Lehmboden in NRW ist eine Fundamenttiefe von mindestens 80 cm (frostfrei) zwingend (gemäß DIN 18300, Abschnitt 3.2.1 und DIN EN 1997-1). Für eine leichte Holzterrasse auf Punktfundamenten genügen diese Tiefen. Bei massiven Steinplatten oder Überdachungen sind eventuell Streifenfundamente oder eine durchgehende Lastverteilung notwendig.
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Schritt 3: Ausführung der Erdarbeiten und Gründung
Führen Sie den Aushub gemäß DIN 18300 aus. Erstellen Sie die Fundamente frostsicher. Verwenden Sie für Betonfundamente mindestens Beton der Festigkeitsklasse C20/25. Bei Lehmböden ist eine kapillarbrechende Schicht aus Schotter (mindestens 20 cm dick, Kornfraktion 0/32) unter der eigentlichen Tragschicht und ggf. eine Drainage nach DIN 4095 vorzusehen, um Staunässe und Frostschäden zu verhindern.
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Schritt 4: Terrassenaufbau und Dokumentation
Legen Sie die Tragschicht und den Belag fachgerecht an. Halten Sie das Gefälle von mindestens 1,5 % vom Gebäude weg ein. Dokumentieren Sie alle Bauschritte sorgfältig mit Fotos und Skizzen. Dies ist insbesondere bei genehmigungsfreien Vorhaben wichtig, um die Einhaltung der Vorschriften jederzeit nachweisen zu können, oder falls doch eine nachträgliche Genehmigung erforderlich wird. Die Bauaufsichtsbehörde Solingen kann jederzeit Nachweise fordern.