Einleitung: Der Traum vom Pool in Gelsenkirchen
Möchten Sie einen Pool bauen und fragen sich, welche Dachneigung relevant ist oder ob es spezielle Pflichten in Gelsenkirchen gibt? Die Frage "dachneigung pool pflicht gelsenkirchen" deutet auf das Bedürfnis nach Klarheit bei lokalen Vorschriften und technischen Aspekten hin. Als zugelassener Baustatiker nach §63 BauO NRW helfe ich Ihnen, die wesentlichen Punkte zu verstehen.
Lokale Vorschriften in Gelsenkirchen
Für spezifische Vorschriften zur Dachneigung bei Pools und deren Genehmigungsfreiheit in Gelsenkirchen ist unerlässlich, die örtliche Bauordnung der Stadt Gelsenkirchen sowie den Flächennutzungsplan zu konsultieren. Diese Dokumente regeln, ob und unter welchen Bedingungen ein Pool genehmigungspflichtig ist. Beachten Sie auch eventuelle Satzungen oder Bebauungspläne, die beispielsweise Abstandsflächen oder die Zulässigkeit von Anlagen regeln.
Wichtiger Hinweis: Immer die aktuellsten offiziellen Dokumente der Stadt Gelsenkirchen prüfen. Ein Bauherr in unbekannt erhielt eine Ablehnung wegen einer fehlenden Baugenehmigung für einen Pool, der die Grenze der genehmigungsfreien Größe überschritt - prüfen Sie stets die relevanten Bestimmungen!
Technische Anforderungen (BauO NRW, DIN-Normen)
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Die BauO NRW regelt primär die Genehmigungspflicht, Abstandsflächen und sicherheitstechnische Anforderungen. Für die Errichtung eines Pools sind insbesondere die Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen und die Einhaltung von Grenzabständen relevant. Informieren Sie sich über die genauen Kriterien, ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist (z.B. abhängig von der Größe des Beckens und der Geländebeschaffenheit).
DIN 18300: Erdarbeiten
Die DIN 18300 (VOB/C) ist relevant für die Ausführung von Erdarbeiten, insbesondere beim Aushub für das Schwimmbecken und die Fundamente. Sie definiert Baugrundklassen und deren Eigenschaften, welche die Wahl des Aushubverfahrens und die erforderliche Standsicherheit beeinflussen.
Eurocode 7 (DIN EN 1997-1): Entwurf und Bemessung von Geotechnischen Bauwerken
Für die Standsicherheit des Fundaments und des Beckens selbst ist die DIN EN 1997-1 entscheidend. Sie liefert die Grundlage für die Bemessung von Gründungskonstruktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse und des Wasserdrucks. Eine fachgerechte Gründung ist unabdingbar, um Setzungen oder gar ein Versagen der Konstruktion zu verhindern.
Fundamenttypen und deren Anforderungen
Die Wahl des Fundamenttyps hängt maßgeblich von den örtlichen Bodenverhältnissen und der Größe des Pools ab. Bei unsicherer Bodenbeschaffenheit ist ein Bodengutachten dringend zu empfehlen.
| Fundamenttyp | Mindesttiefe (bei gewachsenem Boden) | Material | Kostenschätzung (pro m³) |
|---|---|---|---|
| Plattenfundament (WU-Beton) | ≥ 1,00 m (Frosttiefe beachten) | Stahlbeton (wasserundurchlässig) | ca. 200 - 350 € |
| Streifenfundament (für Beckenrandmauern) | ≥ 0,80 m (je nach Frosttiefe und Bodenklasse) | Stahlbeton | ca. 150 - 250 € |
| Bodenplatte mit Mauerwerk | ≥ 0,80 m (für Bodenplatte) | Stahlbeton (Bodenplatte), Mauersteine (Wände) | ca. 180 - 300 € |
| Schotter-/Kiesbett (bei sehr stabilem Untergrund) | ≥ 0,30 m | Schotter/Kies | ca. 50 - 100 € |
Hinweis: Die Kostenschätzungen sind Richtwerte und können je nach Region, Materialpreisen und Ausführenden stark variieren. Die Mindesttiefe richtet sich nach der Frostgrenze (in NRW meist 80 cm, an exponierten Stellen bis 1,20 m) und der Tragfähigkeit des Bodens gemäß DIN 18300.
Häufige Fehler und deren Vermeidung
- Fehlende Entwässerung bei hohem Grundwasser: Dies kann zu Auftrieb des Beckens führen und erfordert spezielle Maßnahmen wie eine Drainage oder eine stärkere Gründung.
- Unterschätzung des Wasserdrucks: Bei teilentleerten Becken wirkt der äußere Erddruck dem inneren Wasserdruck entgegen. Fehlt diese Berücksichtigung, kann das Becken deformieren oder beschädigt werden.
- Mangelhafte Abdichtung: Undichte Becken führen zu Wasserverlust und können das umliegende Erdreich aufweichen, was die Standsicherheit beeinträchtigt.
- Unzureichendes Bodengutachten: Die Annahme eines stabilen Bodens ohne Prüfung kann gravierende Folgen haben, insbesondere bei bindigen Böden wie Lehm, die bei Feuchtigkeit stark aufquellen können.
Anleitung: Schritt für Schritt zum genehmigungsfähigen Poolbau
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Schritt 1: Lokale Bestimmungen prüfen
Konsultieren Sie die offizielle Website der Stadt Gelsenkirchen und suchen Sie nach den aktuellsten PDFs zur "Baugenehmigung für Schwimmbecken" oder "genehmigungsfreie Vorhaben". Prüfen Sie die erlaubten Größen (z.B. ≤ 30 m³ Beckeninhalt, unter 1,50 m Höhe sind oft genehmigungsfrei) und Abstandsflächenvorschriften.
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Schritt 2: Bodenbeschaffenheit ermitteln
Führen Sie eine einfache Bodenprobe durch: Bohren oder graben Sie ca. 60-80 cm tief. Klebriger, formbarer Boden, der bei Austrocknung rissig wird, deutet auf Lehm hin. Sandiger Boden ist durchlässiger, bindiger Boden (Lehm, Ton) erfordert sorgfältigere Gründungsmaßnahmen.
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Schritt 3: Fundament bemessen und ausführen
Basierend auf der Bodenbeschaffenheit und den lokalen Bauvorschriften wählen Sie das passende Fundament. Bei bindigen Böden (Lehm, Mergel) in NRW ist eine Gründungstiefe von mindestens 80 cm bis 1,20 m (gemäß DIN 18300 Baugrundklassen 3-5) oft erforderlich. Die Ausführung erfolgt gemäß den Anforderungen der DIN EN 1997-1 (Eurocode 7).
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Schritt 4: Wasserdichte Ausführung und Entwässerung planen
Wählen Sie wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton) für die Bodenplatte und ggf. für die Beckenwände. Planen Sie eine Drainage um das Becken, falls ein hoher Grundwasserstand zu erwarten ist, um Auftriebskräfte zu minimieren.
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Schritt 5: Dokumentation und Einreichung (falls erforderlich)
Erstellen Sie eine detaillierte Skizze des geplanten Pools mit allen Abmessungen, dem Fundamenttyp und den Bodenverhältnissen. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben reichen Sie diese zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Baubehörde Gelsenkirchen ein.