Darf man Terrassenüberdachung ohne Genehmigung abreißen Mettmann bauen?
Möchten Sie ein darf man terrassenüberdachung ohne genehmigung abreißen mettmann bauen, wissen aber nicht, welche Fundamente bei Lehmboden nötig sind? Als erfahrener Baustatiker mit Zulassung nach §63 BauO NRW beleuchte ich für Sie die wesentlichen Aspekte der Errichtung einer Terrassenüberdachung, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungspflicht und technische Anforderungen in Mettmann.
Lokale Vorschriften in unbekannt - Genehmigungspflicht prüfen
Bevor Sie mit dem Bau oder dem Abriss einer Terrassenüberdachung beginnen, ist es unerlässlich, die örtlichen Vorschriften der Stadt Mettmann zu prüfen. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) regelt in § 62 Abs. 1 Nr. 1a die Genehmigungsfreiheit für bestimmte Bauvorhaben. Für Terrassenüberdachungen in NRW gilt:
- Sie sind in der Regel genehmigungsfrei, wenn sie eine Grundfläche von bis zu 30 m² und eine Tiefe von bis zu 4,50 m haben.
- Sie müssen an ein bestehendes Gebäude angebaut werden.
- Sie dürfen keine neuen Abstandsflächenprobleme verursachen und müssen statisch unbedenklich sein.
Trotz der potenziellen Genehmigungsfreiheit empfehle ich stets, die spezifischen „Hinweise zum genehmigungsfreien Bauen, Stadt Mettmann, [aktuelles Jahr]' oder eine aktuelle Bauherreninformation der Stadt Mettmann zu konsultieren. Ein Blick in den örtlichen Flächennutzungsplan und etwaige Bebauungspläne ist ebenfalls ratsam, um besondere Vorgaben (z.B. bzgl. Dachform, Materialien, Gestaltung oder Schutzgebiete) auszuschließen.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die der Standsicherheit, des Brandschutzes und der Abstandsflächen, eingehalten werden. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Bauherrn.
Technische Anforderungen (DIN 18300, DIN EN 1997-1, BauO NRW)
Die Standsicherheit einer Terrassenüberdachung, insbesondere die Fundamentierung, ist von höchster Priorität. Hierbei sind verschiedene Normen und Vorschriften maßgeblich:
- DIN 18300 (VOB/C - Erdarbeiten): Diese Norm regelt die Ausführung von Erdarbeiten und ist relevant für den fachgerechten Aushub der Fundamentgruben. Insbesondere der Abschnitt 3.2.1 gibt Hinweise zu Aushubtiefen und Bodenklassen, die auch für die Einhaltung der Frosttiefe entscheidend sind.
- DIN EN 1997-1 (Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von geotechnischen Bauwerken): Diese europäische Norm ist der maßgebliche Standard für die geotechnische Bemessung von Gründungen. Sie legt die Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Fundamenten fest, unter detaillierter Berücksichtigung der Baugrundverhältnisse und Lastannahmen.
- BauO NRW (§ 12 Standsicherheit): Die Bauordnung NRW fordert explizit, dass jede bauliche Anlage standsicher sein muss. Dies impliziert, dass Fundamente auf dem jeweils anstehenden Baugrund so zu bemessen sind, dass sie alle auf sie einwirkenden Lasten (Eigenlast, Schneelast, Windlast) sicher aufnehmen und in den Baugrund ableiten können, ohne unzulässige Setzungen oder Kippen zu verursachen.
Für die Fundamentierung auf Lehmboden in Mettmann ist eine besondere Sorgfalt geboten. Lehmboden ist ein bindiger, frostempfindlicher Boden. Dies bedeutet, dass im Winter gefrierendes Wasser im Boden zu einer Volumenzunahme (Frostdruck) und damit zu Hebungen des Fundaments führen kann. Taut das Wasser wieder auf, kann es zu Absenkungen kommen (Frost-Tau-Wechsel), die die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Terrassenüberdachung gefährden.
Fundamenttypen für Terrassenüberdachungen auf Lehmboden
Die Wahl des richtigen Fundamenttyps hängt stark von der Bodenbeschaffenheit, der Größe und dem Gewicht der Überdachung ab. Für Lehmboden sind frosttief gegründete Fundamente unerlässlich.
| Fundamenttyp | Mindesttiefe | Material | Kostenschätzung (pro Fundament) |
| Punktfundament (Einzelfundament) | 80 cm (Frosttiefe in NRW) | C25/30 Beton, bewehrungslos oder minimal bewehrt | ca. 80-150 € |
| Streifenfundament (unter Wand/Pfostenreihe) | 80 cm (Frosttiefe in NRW) | C25/30 Beton, bewehrt nach statischer Erfordernis | ca. 150-250 €/lfm |
| Fundamentplatte (bei geringer Belastung) | 80 cm umlaufend (als Frostschürze) | C25/30 Beton, bewehrt nach statischer Erfordernis | ca. 40-80 €/m² |
| Schraubfundament (nach Eignungsnachweis) | Ab 100 cm (modell- und lastabhängig) | Stahl, korrosionsgeschützt | ca. 100-300 € (nur Material) |
Hinweis zur Mindesttiefe: Die Angabe von 80 cm als Mindesttiefe für Fundamente bei Lehmboden ist in frostgefährdeten Gebieten wie NRW eine bewährte Praxis, um die Frostsicherheit zu gewährleisten. Dies entspricht den Anforderungen an frosttief gegründete Fundamente gemäß den Grundsätzen der DIN 18300 (Aushubtiefe) und DIN EN 1997-1 (geotechnische Bemessung).
Häufige Fehler bei der Fundamentierung und Genehmigungsprüfung
Aus der Praxis lassen sich einige typische Fehler ableiten, die bei der Planung und Ausführung einer Terrassenüberdachung unbedingt vermieden werden sollten:
- Unzureichende Frosttiefe: Das Fundament wird nicht tief genug gegründet, was auf frostempfindlichen Böden zu erheblichen Frostschäden (Hebungen und Senkungen) führen kann. Dies ist ein häufiger statischer Mangel bei selbstgebauten Fundamenten.
- Fehlende Drainage bei wasserstauendem Boden: Bei wasserstauenden Lehmböden kann sich Sickerwasser ansammeln. Ohne eine effektive Drainage können erhöhte hydraulische Drücke und Feuchtigkeitsschäden entstehen, welche die Standsicherheit langfristig beeinträchtigen.
- Mangelnde Baugrunderkundung: Ohne Kenntnis der tatsächlichen Bodenverhältnisse (z.B. Lehm, Ton, Sand, Torf) kann kein sicheres und wirtschaftliches Fundament bemessen werden. Ein Bauherr in unbekannt erhielt Ablehnung wegen fehlender Plinten - prüfen Sie stets den Bodengutachten oder führen Sie eine qualifizierte Bodenprobe durch.
- Ignorieren lokaler Bebauungspläne: Auch genehmigungsfreie Bauvorhaben müssen sich zwingend an die Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes halten (z.B. bzgl. Dachneigung, Materialwahl, Trauf- und Firsthöhen).
- Verletzung von Abstandsflächen: Selbst vermeintlich kleine Anbauten können Abstandsflächen zu Nachbargrenzen oder anderen Gebäuden verletzen, was zu rechtlichen Problemen und Rückbauaufforderungen führen kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung
-
Schritt 1: Grundlagen und Genehmigung prüfen
Prüfen Sie den Flächennutzungsplan der Stadt unbekannt - insbesondere Bodenart (Lehm/Moräne/Sand) und Schutzgebiete. Klären Sie bei der Bauaufsicht der Stadt Mettmann, ob Ihr konkretes Vorhaben nach §62 BauO NRW genehmigungsfrei ist oder ob eine Baugenehmigung erforderlich wird. Holen Sie im Zweifelsfall eine formlose, schriftliche Auskunft ein.
-
Schritt 2: Baugrundanalyse
Führen Sie eine einfache Bodenprobe durch: Bohren Sie 60 cm tief - bei klebrigem, rissigem Material handelt es sich wahrscheinlich um Lehm. Bei größeren oder komplexeren Bauvorhaben ist ein Bodengutachten durch einen qualifizierten Geologen oder Bodengutachter dringend empfehlenswert, um die genaue Bodenklasse und die charakteristischen Werte der Tragfähigkeit zu bestimmen (gemäß DIN 18300 und DIN EN 1997-1).
-
Schritt 3: Fundamentplanung und -ausführung
Wählen Sie den passenden Fundamenttyp basierend auf der Baugrundanalyse und den Lasten der Überdachung. Bei Lehmboden in NRW ist eine Mindesttiefe von 80 cm für Fundamente einzuhalten (gemäß DIN 18300, Abschnitt 3.2.1, zur Frosttiefe und DIN EN 1997-1 zur geotechnischen Bemessung). Planen Sie die Fundamentabmessungen so, dass sie die Lasten der Überdachung sicher und verformungsarm aufnehmen können. Beauftragen Sie bei Bedarf einen qualifizierten Statiker für die genaue Bemessung.
-
Schritt 4: Dokumentation und Bau
Dokumentieren Sie alle Bauabschnitte mit Fotos und Skizzen - dies ist besonders bei genehmigungsfreien Vorhaben wichtig, um bei späteren Fragen oder Überprüfungen einen Nachweis über die fachgerechte Ausführung zu haben. Führen Sie den Bau streng gemäß den technischen Regeln der Baukunst und den Herstellerangaben durch. Achten Sie auf korrekte Materialwahl und präzise Ausführung, insbesondere bei den statisch relevanten Verbindungen und der Abdichtung.