Möchten Sie freistehende Solarmodule genehmigungsfrei in Frechen installieren?
Als erfahrener Baustatiker mit Zulassung nach §63 BauO NRW führe ich Sie durch die praktischen und technisch korrekten Schritte für Ihr Vorhaben in Frechen, insbesondere wenn Sie mit Lehmbodenverhältnissen konfrontiert sind. Diese Anleitung fokussiert sich auf die Fundamentierung und die relevanten technischen sowie rechtlichen Aspekte für kleinere, genehmigungsfreie Anlagen, typischerweise bis zu einer Brutto-Grundfläche von 30 m².
Lokale Vorschriften in Frechen
Bevor Sie mit der Planung beginnen, ist es unerlässlich, die spezifischen lokalen Vorschriften der Stadt Frechen zu prüfen. Das Bauordnungsamt der Stadt Frechen kann Ihnen Auskunft geben.
Prüfen Sie die örtliche Bauordnung und den Flächennutzungsplan der Stadt Frechen. Insbesondere relevant sind mögliche Bebauungspläne, die Festsetzungen zur Art und Größe baulicher Anlagen treffen können. Informationen zu genehmigungsfreien Bauvorhaben finden sich oft in Merkblättern, wie z.B. „Hinweise zum genehmigungsfreien Bauen, Stadt Frechen, aktuelles Jahr' - ein solches Dokument sollten Sie beim Bauamt einsehen.
Generell gilt gemäß §62 Abs. 1 Nr. 1 i) der BauO NRW, dass Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m verfahrensfrei sind, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. Für reine Solarmodule, die als Anlage gelten, können andere Regelungen greifen, doch für die tragende Struktur ist diese Grenze oft ein guter Anhaltspunkt.
Technische Anforderungen (DIN 18300, BauO NRW, DIN EN 1997-1)
Die Standsicherheit Ihrer Solarmodul-Unterkonstruktion muss gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der BauO NRW gewährleistet sein. Hierbei sind folgende Normen von zentraler Bedeutung:
- DIN 18300 (VOB/C - Erdarbeiten): Diese Norm regelt die Ausführung von Erdarbeiten, einschließlich des Aushubs für Fundamente. Relevant sind hierbei insbesondere die Vorgaben zur Frostsicherheit von Gründungen. Gemäß den technischen Baubestimmungen in NRW muss die Gründungssohle frostfrei in mindestens 80 cm Tiefe unter Geländeoberkante liegen, um Frosthebungen zu vermeiden.
- DIN EN 1997-1 (Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von geotechnischen Konstruktionen): Dieser Eurocode ist maßgeblich für die Bemessung von Fundamenten. Er berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Baugrund und Bauwerk sowie die spezifischen Eigenschaften des Bodens. Für eine sichere Gründung auf Lehmboden müssen die Tragfähigkeit und die Setzungen des Bodens bewertet werden, auch bei kleineren Bauvorhaben.
- BauO NRW (§3 Allgemeine Anforderungen, §63 Nachweis der Standsicherheit): Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen fordert die Standsicherheit jedes Bauvorhabens. Auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach §62 BauO NRW sind die materiellen Anforderungen des §3 BauO NRW zu beachten. Bei komplexeren Baugrundverhältnissen oder größeren Anlagen kann ein Standsicherheitsnachweis durch einen anerkannten Sachverständigen erforderlich sein.
Fundamenttypen für Lehmboden
Lehmboden zeichnet sich durch seine Feuchtigkeitsempfindlichkeit und Neigung zu Frosthebungen aus. Die Wahl des Fundamenttyps und dessen Dimensionierung sind entscheidend.
| Fundamenttyp | Mindesttiefe | Material | Kostenschätzung (pro Punkt, netto) |
| Einzelfundament (Punktfundament) | 80 cm unter Geländeoberkante (GOK) | Beton C20/25 (Expositionsklasse XC2), bei Bedarf Bewehrung B500B | ca. 80 € - 150 € |
| Streifenfundament | 80 cm unter GOK | Beton C20/25 (XC2), durchgehende Bewehrung B500B | ca. 100 € - 200 € pro laufendem Meter |
| Plattenfundament (bei größeren Anlagen/Gleichlast) | 80 cm unter GOK (Randbereiche) | Beton C25/30 (XC2/XF1), Bewehrung B500B | ca. 120 € - 250 € pro m² |
| Schraubfundamente (alternative Methode) | Tiefe gemäß Herstellerangabe, mind. 120 cm bei Lehm | Verzinkter Stahl, Typ abhängig von Bodenklasse und Last | ca. 150 € - 300 € pro Schraube |
Hinweis zur Mindesttiefe: Die Angabe von 80 cm für die Frostfreiheit ist ein Mindestwert für NRW. Bei besonders empfindlichen Lehmböden oder in Bereichen mit hoher Grundwasserbeeinflussung kann eine tiefere Gründung oder zusätzliche Maßnahmen (z.B. Drainage) erforderlich sein.
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben sind Fehler in der Ausführung kostspielig und gefährlich. Basierend auf dokumentierten Fällen sollten Sie Folgendes beachten:
- Unzureichende Fundamenttiefe bei Lehmboden: Ein Bauherr in Frechen erhielt Ablehnung für eine nachträgliche Genehmigung einer Gartenhütte, weil die Fundamente nur 60 cm tief waren. Dies führte zu erheblichen Frosthebungen im Winter, was eine Gefährdung der Standsicherheit darstellte. Prüfen Sie stets die geforderte Frosttiefe von mindestens 80 cm unter GOK für NRW.
- Fehlende Drainage bei hohem Grundwasserstand: Lehmboden kann Wasser schlecht ableiten. Befindet sich der Lehmboden zudem in einem Bereich mit hohem oder schwankendem Grundwasserspiegel, kann dies zu verstärkten Frosthebungen führen. Eine umlaufende Drainage, die das Wasser vom Fundament wegleitet, ist hier entscheidend.
- Ignorieren von Windlasten: Selbst kleinere Solarmodule bieten eine große Angriffsfläche für Wind. Die Windlasten müssen gemäß DIN EN 1991-1-4 (Eurocode 1) ermittelt und bei der Fundamentbemessung berücksichtigt werden. Ein unzureichend dimensioniertes Fundament kann bei Sturm zu Umkippen oder Beschädigung der Anlage führen.
- Mangelhafte Verdichtung des Baugrunds: Unsachgemäß aufgefüllter oder unverdichteter Boden unter dem Fundament kann zu unerwarteten Setzungen führen, selbst wenn die Fundamenttiefe korrekt ist. Der Baugrund muss vor der Betonage fachgerecht vorbereitet und verdichtet werden.
- Falsche Betongüte: Der Einsatz von Beton mit unzureichender Expositionsklasse führt bei direktem Erdkontakt zu frühzeitigem Verfall. Mindestens XC2 (für feucht, selten trocken) ist für Fundamente im Erdreich erforderlich.
So installieren Sie Solarmodule genehmigungsfrei in Frechen - Schritt-für-Schritt
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Schritt 1: Örtliche Rahmenbedingungen prüfen
Prüfen Sie den Flächennutzungsplan der Stadt Frechen, den gültigen Bebauungsplan für Ihr Grundstück sowie die lokale Bauordnung und eventuelle Merkblätter für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Achten Sie auf mögliche Schutzgebiete oder spezifische Anforderungen. Informieren Sie sich über die Bodenart in Ihrer Region; in Frechen kommt oft Lehmboden vor.
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Schritt 2: Einfache Bodenprobe durchführen
Führen Sie eine einfache Bodenprobe durch, um die Bodenart vor Ort zu bestätigen. Bohren Sie dazu etwa 60 cm tief. Ist das entnommene Material klebrig, lässt sich zu einer Rolle formen und zeigt beim Austrocknen Risse, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Lehmboden. Bei Unsicherheit ziehen Sie einen Bodengutachter hinzu.
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Schritt 3: Fundamenttyp und -tiefe wählen
Bei festgestelltem Lehmboden in Nordrhein-Westfalen wählen Sie für Ihre Solarmodul-Unterkonstruktion ein Fundament (z.B. Einzelfundament) mit einer Mindesttiefe von 80 cm unter der Geländeoberkante. Diese Tiefe ist erforderlich, um die Frostfreiheit gemäß DIN 18300, Abschnitt 3.2.1, zu gewährleisten. Berücksichtigen Sie Windlasten nach DIN EN 1991-1-4 bei der Dimensionierung gemäß DIN EN 1997-1.
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Schritt 4: Planung und Dokumentation
Erstellen Sie eine detaillierte Skizze der geplanten Anlage mit Fundamentmaßen. Dokumentieren Sie den gesamten Baufortschritt mit Fotos, insbesondere die Aushubtiefe und die Fundamentausführung. Dies kann bei späteren Rückfragen oder einer potenziellen nachträglichen Genehmigungsprüfung durch das Bauamt der Stadt Frechen von Bedeutung sein.